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Stadtarchiv (City Archive) Oldenburg
Ancestry.com. Actes de décès d’Oldenbourg, Allemagne, 1876 à 1960 [base de données en ligne]. Provo, UT, USA: Ancestry.com Operations, Inc., 2016.
Données originales : Namensregister, Sterberegister, 1876-1960. Stadtarchiv Oldenburg.

 Actes de décès d’Oldenbourg, Allemagne, 1876 à 1960

Cette collection comprend des actes d’état civil des décès d’Oldenbourg pour les années 1876 à 1960.

Informationen zur Sammlung

Diese Sammlung enthält Sterberegister sowie Namensverzeichnisse aus Oldenburg und umfasst die Jahre von 1876 bis einschließlich 1960. Oldenburg ist eine kreisfreie Stadt im Bundesland Niedersachsen.

Die Universitätsstadt liegt an der Hunte ca. 50 km westlich von Bremen und ca. 50 km südlich von Wilhelmshaven. Die Ursprünge der heutigen drittgrößten Stadt Niedersachsens gehen bis ins 7. und 8. Jahrhundert zurück mit einer ersten urkundlichen Erwähnung im Jahr 1108. Im Jahre 1345 bekam Oldenburg die Stadtrechte. Eine Blüte erlebte Oldenburg vor allem während der Regentschaft von Graf Anton Günter im 17. Jahrhundert. Sie war Residenz- und Hauptstadt der Grafschaft, des Herzogtums, des Großherzogtums, des Freistaates und des Landes Oldenburg. Die amtliche Bezeichnung in Abgrenzung zu Oldenburg in Holstein ist daher Oldenburg in Oldenburg (Olbg.).

Enthalten sind neben der Stadt Oldenburg auch die Landgemeinde Oldenburg sowie die Ortschaften Eversten, Ohmstede und Osternburg, deren Laufzeiten variieren. Die Landgemeinde umschloss die Stadt in alle Richtungen. Sie wurde im Jahre 1897 in die Gemeinden Ohmstede und Eversten aufgeteilt.

Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind von den örtlichen Standesämtern im gesamten damaligen Deutschen Reich ab dem 1. Januar 1876 eingerichtet worden. Sie sind chronologisch in der Regel als jahrgangsweise gebundene Sammlung von Dokumenten angelegt, die zusammenfassend als “Personenstandsregister” bezeichnet werden. Ergänzend sind alphabetische Namensverzeichnisse erstellt worden. Die verpflichtende staatliche Beurkundung des Personen- oder Zivilstandes der gesamten Bevölkerung besteht seitdem neben den traditionell weiterhin geführten Kirchenbüchern.

Informationen zu den Dokumenten

Die Sterbefälle sind auf vorgedruckten Formularen beurkundet, die vom Standesbeamten handschriftlich ausgefüllt wurden. Dabei weicht meistens das Sterbedatum von dem der Beurkundung ab. Je nach verwendeten Formularen und individuellen Formulierungen des Beamten sind folgende Angaben zu finden:

  • Laufende Nummer des Dokuments
  • Datum der Beurkundung
  • Anzeigende Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Wohnort/Adresse
  • Verstorbene Person: Beruf, Vornamen, Nachname, Mädchenname, Alter, Konfession, Wohnort/Adresse, Geburtsort und –datum, Ehepartner/Eltern, Sterbeort und –datum, Zeitpunkt des Todes
  • Ab 1938 oft auch Angabe der Todesursache und Verweise zum Geburts- und/oder Heiratsregister
  • Unterschriften

Die Namensverzeichnisse sind alphabetisch nach den Nachnamen der Verstorbenen geordnet. Sie umfassen meist mehrere Jahre und sind als separate Bücher gebunden. Sie enthalten folgende Angaben:

  • Nachname, Vornamen der Verstorbenen
  • Verweis zum Sterberegister (Nummer und Jahrgang des Registers)

Informationen zur Benutzung

Jedes Dokument umfasst eine Seite. Am Rand können nachträglich eingefügte Notizen zu weiteren Ereignissen aus dem Leben des Verstorbenen vermerkt sein. Diese werden auch als “Beischreibungen” bezeichnet und sind nicht über die Suchmaske erschlossen. Bei der anzeigenden Person handelt es sich oft um einen Verwandten des Verstorbenen, später wurden die Anzeigen meist von der Verwaltung des Krankenhauses übernommen. In den Nachkriegsjahren sind zudem einige Anzeigen von der Dienststelle für Kriegssterbefälle zu finden.